Farbfotografie von Schülern und Schülerinnen in einem Plenarsaal während eines Workshops zur Verfassungsänderung im Jahr 2018

Konnexitätsprinzip

Das Konnexitätsprinzip ist im deutschen Staatsrecht verankert und besagt, dass die für eine Aufgabe zuständige staatliche Ebene (der Bund oder die Länder) auch für die Wahrnehmung der Aufgabe verantwortlich ist. D. h., dass die Aufgaben- und die Finanzverantwortung in einer Hand liegen müssen („wer bestellt, bezahlt"). Dies führt im föderalistischen System der Bundesrepublik Deutschland oft zu der Klage, dass den Kommunen bestimmte Aufgaben des Bundes (oder des Landes) übertragen werden, diese aber nicht für die vollen Kosten aufkommen.

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2018. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung